
4. Jahr: Berufspraktikum / Staatliche Anerkennung / Hochschulzugangsberechtigung
Das vierte Jahr ist das Anerkennungsjahr, in dem Sie schon in Ihrem Beruf arbeiten. Nach der erfolgreichen Teilnahme am Kolloquium wird Ihnen dann die staatliche Anerkennung zum*zur Erzieher*in verliehen.
Hochschulzugangsberechtigung
Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2021 erhalten Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik ("staatlich anerkannte Erzieher*innen") eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Damit können Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung direkt an allen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg ein Studium beginnen, ohne dafür die bisherige Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ablegen zu müssen.
Bachelor Professional
Nach einem Beschluss des baden-württembergischen Kultusministeriums tragen Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik ("staatlich anerkannte Erzieher*innen") ab dem Schuljahr 2020/21 die Berufsbezeichnung "Bachelor Professional".