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Kontakt

FAQ

Häufig gestellte Fragen

 

Ja, wenn Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist, werden wir Sie zur nächsten Informationsveranstaltung einladen.

Ja, ab Ende Oktober finden regelmäßig Informationsveranstaltungen statt. Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Themenseite.

Nein, Sie erhalten alle Informationen während der Informationsveranstaltung.

Im ersten Schritt senden Sie uns Ihre Bewerbung zu, danach laden wir Sie zu einem Informationsabend ein, an dem Sie einige wichtige Informationen zur Ausbildung, besonders aber zu unserem Schulalltag und dem spezifischen Profil unserer Schule bekommen. Anschließend vereinbaren wir bei Interesse einen persönlichen Gesprächstermin mit Ihnen.

Bewerber*innen mit Mittlerer Reife reichen ihr Abschlusszeugnis nach Erhalt im Juli nach und bewerben sich zunächst mit den letzten beiden erhaltenen Zeugnissen. Bewerber*innen, deren Zeugnis noch in der Zeugnisanerkennungsstelle liegt, können im Falle eines geplanten Ausbildungsbeginns an unserer Fachschule ein entsprechendes Schreiben der Schule bekommen, um die Anerkennung vor Ausbildungsbeginn gegebenenfalls zu beschleunigen.

Ja, zum Schulbeginn ist ein „Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis“ mitzubringen, das nicht zu früh angefordert werden sollte, da es nur 3 Monate Gültigkeit hat. Am besten Ende August beantragen. Ein Begleitschreiben für den Antrag liegt Ihren Anmeldeunterlagen bei.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung für das nächste Schuljahr bis spätestens Ende Juli an uns.

Die sozialpädagogischen Ausbildungsgänge (Erzieher*in in Voll- oder Teilzeit, bzw. PiA) sind in der Regel

  • förderungsfähig über einen Bildungsgutschein (z.B. durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit)
  • förderungsfähig durch das Amt für Ausbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG für Erzieher*innenausbildung, bzw. Schüler-BAföG für Kinderpflegeausbildung)
  • Weitere Informationen dazu und zur schulinternen Förderung finden Sie hier.

Bitte erkundigen Sie sich bei den entsprechenden Stellen. Unsere Fachschule für Sozialpädagogik ist zertifiziert und staatlich anerkannt.

Ja, Sie benötigen einen Stempel der Schule sowie den Eintrag des Ausbildungsendes auf Ihrem Antrag. Vereinbaren Sie bitte telefonisch in der Verwaltung, wann Sie für diesen Stempel vorbeikommen.

Die schulische Ausbildung in Voll- und Teilzeit beginnt mit dem Ende der Sommerferien in Baden-Württemberg am ersten Schultag um 8:00 Uhr. Die praxisintegrierte Ausbildung beginnt mit Vertragsbeginn beim jeweiligen Träger, in der Regel zwei Praxiswochen vor Schulbeginn. Informationen zum Schulbeginn versenden wir per E-Mail direkt in der Woche vor Schulstart!

Die aktuellen Gehälter in öffentlichen Einrichtungen entnehmen Sie bitte der Gehaltstabelle für den öffentlichen Dienst (TVöD Sozial-und-Erziehungsdienst) unter: